Jede Frau hat das Recht während der gesamten Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit von einer Hebamme begleitet zu werden. Alle Leistungen werden dabei von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Bei einem individuellen Erstgespräch lernen wir uns ausführlich kennen und finden heraus, was deine Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf die Betreuung sind.
Die Vorsorgeuntersuchungen kannst du durch deine Gynäkologin/deinen Gynäkologen in der Praxis, durch mich bei dir zu Hause oder im Wechsel durchführen lassen. Sie finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle vier, danach alle zwei Wochen statt.
Eine Untersuchung beinhaltet z.B. Gewichts- und Blutdruckmessungen, Urin- und Blutuntersuchungen, das Feststellen der Lage und Größe deines Kindes sowie die Kontrolle der Herztöne deines Kindes.
Alle Untersuchungsergebnisse dokumentiere ich anschließend in deinem Mutterpass. Bei Auffälligkeiten würde ich dich zu deiner Gynäkologin/deinem Gynäkologen weiterleiten.
Ultraschalluntersuchungen biete ich als Hebamme nicht an.
Bei Fragen rund um die Themen Ernährung, Sport, Reisen, Geburtsort, Erstausstattung u.v.m. berate ich dich gerne und bei auftretenden Schwangerschaftsbeschwerden, wie z.B. Wassereinlagerungen, Sodbrennen oder Rückenschmerzen stehe ich dir helfend zur Seite.
Nach der Geburt besuche ich dich und dein Baby regelmäßig zu Hause und beobachte unter anderem die Rückbildung deiner Gebärmutter, die Heilung von Geburtsverletzungen sowie die Gewichtsentwicklung deines Babys. Außerdem gebe ich euch Tipps zur Nabel- oder Babypflege und unterstütze euch beim Stillen eures Babys oder bei der Ernährung durch alternative Fütterungsmethoden.
Bis zum zehnten Tag nach der Geburt hast du Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch eine Hebamme. Danach stehen dir 16 Kontakte innerhalb der ersten 12 Lebenswochen und weitere 8 Kontakte bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen bis zur Beikosteinführung zu.
©2024 Lea Delius
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